Urteil bezgl. wettbewerbsrechtlicher Abmahnung bei Verstößen gegen die DSGVO

November 10, 2018
DSGVO

Nachdem es in der Vergangenheit zwei unterschiedliche Urteile der Landgerichte Würzburg und Bochum gegeben hat, in dem Würzburg zunächst urteilte, dass Verstöße gegen die DS GVO abgemahnt werden können, sagte das LG Bochum, dass dieses nicht erlaubt wäre.

Nun hat das Oberlandesgericht Hamburg am 25.10.2018 ein Urteil gesprochen, dass teilweise, je nach Sachverhalt, auch Datenschutzverstöße durch Mitbewerber abgemahnt werden können. Dazu muss eine Verletzung der „Marktverhaltensregeln“ vorliegen.

Der Umstand, dass in einer solchen Konstellation auch Mitbewerber Verstöße gegen den Datenschutz abmahnen können, macht die Gesamtsituation für Unternehmer nicht leichter. Da bisher das Urteil noch nicht im Volltext veröffentlicht wurde, kann noch nicht genau gesagt werden, wie die Details des Urteils aussehen. Sobald wir nähere Informationen haben, informieren wir Sie gerne auch über die Details des Urteils.

Urteil des OLG Hamburg vom 25.10.2018 (Az. 3 U 66/17) – Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Hamburg&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=3%20U%2066/17