Neue Pläne zur Internetüberwachung!

Januar 21, 2020
  • Justizministerium möchte das Telemediengesetz gegen Hasskriminalität erweitern
  • Kennwörter sollen im Klartext gespeichert werden und auf Anfrage an Ermittler herausgegeben werden. Dazu sollen Online Dienste gezwungen werden!

Polizeibehörden, der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Zoll sollen Zugriff auf Bestandsdaten mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, erhalten.

Bislang waren nur IP-Abfragen möglich. Dort wurde die Anschrift und zu welcher Person der Anschluss gehört, verraten.

Laut dem Gesetztesentwurf reicht es aus, dass nur der Verdacht eines Deliktes vorliegt. Kunden sollen nicht durch die Unternehmen informiert werden.

IT-Unternehmen speichern in der Regel die Passwörter nicht im Klartext. Eine Weitergabe von Passwörtern wäre daher gar nicht möglich.

Die Datenschutzverordnung verlangt eine Speicherung im kryptografischen Verfahren.

Anfragen könnten daher ins Leere gehen. Kleine IT-Firmen, die sich nicht an das Datenschutzrecht halten, könnten in diesen Anwendungsbereich fallen.

Weitere Infos:

https://sz.de/1.4724644