Nach Restaurantbesuch Anruf von der Polizei

Juli 10, 2020

Viele haben sich bereits daran gewöhnt, wollen wir in einem Restaurant essen oder auch nur einen Kaffee vor Ort genießen, sind die Gastronomen verpflichtet unsere Daten zu erheben. Die meisten verlangen Name, Adresse und die Telefonnummer. Eigentlich sollen die Corona-Kontaktlisten nur einen Zweck verfolgen; im Falle einer Infektion die Gäste möglich schnell kontaktieren zu können. Ein Fall in Hamburg zeigt uns jetzt aber deutlich, wie schnell einmal erhobene Daten dann auch bei den Behörden landen können.

Nach einem Zwischenfall, bei dem ein unbekannter Mann mehrere Passanten mit einem Teppichmesser bedroht haben soll, habe die Polizei die Corona-Kontaktliste eines nahegelegenen Restaurants sichergestellt, um dann anschließend mindestens sieben Gäste telefonisch und einen per Mail zu kontaktieren.

Das Sicherstellen von Corona-Listen als Beweismittel durch die Polizei ist legitim

Seit Mai sind Gäste dazu angehalten Ihre Kontaktdaten bei einem Besuch einer Kneipe, Gaststätte oder Restaurant zu hinterlegen. Auf Nachfrage wie die Daten verwahrt und zu welchem Zweck sie genutzt werden, vergewissern die meisten Betreiber, dass die Daten vier Wochen aufgehoben und anschließend vernichtet werden, der Zweck der Behebung diene einzig und allein der Nachverfolgung von Infektionsketten.

Dass genau diese Daten aber im Falle einer Ermittlung an die Polizei herausgegeben werden müssen, wird weder erwähnt noch dürfte es den meisten Gästen klar sein.

Gegenüber der taz (dpa) bezeichnet die Polizei das Vorgehen in einem solchen Fall als „gesunder Menschenverstand“ und beruft sich auf die rechtliche Grundlage in der Strafprozessordnung (StPO).
Aus Sicht der Beamten sind Corona-Kontaktlisten Beweismittel, wenn es um das finden von Augenzeugen gehe.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ruft die Polizei dazu auf „äußerst zurückhaltend“ von ihrer Befugnis der Zweckänderung gebrauch zu machen.
Außerdem rät er zur Datensparsamkeit.