Bürger-ID – Allgemeine Identifikationsnummer

Februar 1, 2021
Online-ID

Der Bundestag hat am Donnerstag ein neues Registermodernisierungsgesetz verabschiedet, wonach die Steuer-ID als eine Allgemeine Identifikationsnummer gesehen wird, in dem auch weitere Informationen integriert werden, der sogenannten Bürger-ID.

Heinz Müller, Datenschutzbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern, kritisiert dieses Gesetz. Er warnte am Freitag, dass wir somit dem „gläsernen Bürger“ näher kommen. Der „Gläserne Bürger“ ist ein Begriff aus dem Datenschutz. Er steht für die für negativ empfundene „Durchleuchtung“ der Bürger durch den Staat. Die Bürger-ID könnte laut Müller Informationen wie zu Gesundheitsdaten, Angaben zu Vorstrafen oder aus dem Schuldnerverzeichnis enthalten.

Er teilte mit, dass die Konferenz der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern vor solch einer Allgemeinen Identifikationsnummer gewarnt habe. Sie sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da die informationelle Selbstbestimmung gefährdet sei. Der Staat könnte somit auf alle persönlichen Daten zugreifen und diese verknüpfen.

Die Bundesregierung jedoch wertet das Gesetz als wichtigen Schritt in die digitale Zukunft. Vor allem während der Pandemie, wo viele Behörden keine Personen oder täglich nur eine sehr geringe Anzahl an Personen entgegen nehmen können sei es wichtig, Zeiten für die Bearbeitung zu kürzen und den Kontakt zu vermeiden. Eine Allgemeine Identifikationsnummer soll dies möglich machen, da Bürger somit keine neuen Angaben zu Ihrer Person machen müssen. Behörden können durch die Bürger-ID direkt auf neue Informationen zugreifen.